Fragen und Antworten
FAQ
Wer kann wechseln? Grundsätzlich kann jeder Verbraucher seinen Gasanbieter wechseln. Voraussetzung ist nur, dass der Verbraucher bereits einen eigenen Gaszähler hatte und in einem Vertragsverhältnis mit einem örtlichen Gasanbieter stand. Das heißt, dass der Kunde vorher eine Rechnung von seinem Gasanbieter erhalten hat und diese selber bezahlen musste. Nicht wechseln können Kunden, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Miete aufgerechnet werden. Wie kann ich wechseln? Der Wechsel des Gasanbieters ist ganz einfach und birgt keinerlei Risiko für den Kunden, da die Gasversorgung gesetzlich sicher gestellt ist. Sie müssen nur den Wechselauftrag ausfüllen, unterschreiben und an den neuen Gasanbieter zurücksenden. In der Regel kündigt der neue Anbieter bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin. Nach etwa sechs bis zehn Wochen erfolgt die Belieferung mit Gas durch den neuen Anbieter. Was ändert sich? Für den Verbraucher ändert sich grundlegend nichts. Die Gasversorgung erfolgt über die normale, schon vorher vorhandene Gasleitung. Der Gaszähler wird weiterhin vom örtlichen Gasanbieter abgelesen. Einzig und allein die Gasrechnung bekommen Sie in Zukunft von Ihrem neuen Gasanbieter. Was kostet der Anbieterwechsel? Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter ist kostenfrei. Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten? In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie bei Ihrem jetzigen Gasanbieter ein anderes Gasprodukt gewählt oder Sie sind bereits zu einem anderen Gasanbieter gewechselt, dann gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag. Diese Fristen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kann ich durch den Wechsel ohne Gas dastehen? Nein, das ist nicht möglich. Der örtliche Versorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie mit Gas zu beliefern. Der Wechsel des Gasanbieters verläuft für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige Gasversorgung verlassen. Soll ich selber kündigen? Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags, beauftragen Sie automatisch Ihren neuen Anbieter, den alten Vertrag zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Nur im Falle eines Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen, sollten Sie selber bei Ihrem alten Anbieter kündigen, da die Kündigungsfristen in diesem Fall oftmals sehr kurz bemessen sind.
Oder aber Sie haben in Ihrem alten Vertrag eine besonders kurze Kündigungsfrist vereinbart. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, kommen Sie womöglich über einen längeren Zeitraum nicht aus dem Vertrag heraus. Sind technische Änderungen notwendig? Nein, es sind keine technischen Änderungen nötig. Der Zähler und die Leitungen bleiben auch nach dem Wechsel im Besitz des örtlichen Versorgers. Wie lange dauert der Wechsel? Aufgrund der gesetzlich geregelten Kündigungsfristen erfolgt die Umstellung des Anbieters in der Regel zwischen sechs und acht Wochen nach Abschluss des neuen Vertrags. Wer kommt bei Störungen? Bei technischen Störungen am Gaszähler oder anderen technischen Fragen ist weiterhin der örtliche Gasanbieter zuständig. Das gleiche gilt im Falle eines Ausfalls der Gasversorgung. Bekomme ich Vorauszahlungen zurück? Von Ihrem alten Versorger bekommen Sie eine Schlussabrechnung, bereits bezahlte Abschlagszahlungen werden erstattet. Was ist, wenn ich umziehe? Da der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter in der Regel zwischen sechs und zehn Wochen dauert, sollten Sie Ihren neuen Anbieter möglichst frühzeitig über Ihren Umzug informieren. So haben Sie den Vorteil, dass der neue Anbieter Sie direkt nach Ihrem Umzug beliefern kann, ohne dass der regionale Anbieter für die Grundversorgung eintreten muss. Der Anbieter benötigt bei Ihrem Umzug das Einzugsdatum, die Zählernummer und den Zählerstand. Was ist der Unterschied zwischen Gasversorger und Netzbetreiber? Der Netzbetreiber ist gesetzlich zuständig für den ordnungsgemäßen Betrieb des gesamten Gasnetzes. Der Gasversorger wiederum ist nur für die Lieferung des Gases zuständig. In vielen Fällen sind der Gasversorger und der Netzbetreiber identisch, wenn es sich zum Beispiel um die Stadtwerke handelt.
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